Allgemeines zur Schülervertretung an der FPR

Die Schüler wirken in der Schule mit durch:

- Klassenschülerschaften und Klassensprecher

- Schülerrat und Schülersprecher

- Vertreter der Schüler in Konferenzen und Ausschüssen

- Die Mitwirkung soll zur Erfüllung des Bildungsauftrages beitragen.

 

Klassenschülerschaft

Die Schüler jeder Klasse vom 7. Schuljahrgang an (Klassenschülerschaft) wählenden Klassensprecher und dessen Stellvertreter sowie die Schülervertreter in der Klassenkonferenz.

Schülerrat

Die Klassensprecher bilden den Schülerrat der Schule. Dieser wählt den Schülersprecher und einen oder mehrere Stellvertreter aus seiner Mitte sowie die Schülervertreter in der Gesamtkonferenz, den Teilkonferenzen, außer denen für organisatorische Bereiche.

Mitwirkung der Schüler in der Schule

Von den Klassenschülerschaften und dem Schülerrat sowie in Schülerversammlungen der Schule und der organisatorischen Bereiche und Gliederungen können alle schulischen Fragen erörtert werden. Private Angelegenheiten von Lehrern und Schülern dürfen nicht behandelt werden. An den Schülerversammlungen der Schule nehmen nur die Schüler vom 7. Schuljahr an teil.

Die Schülervertreter in den Konferenzen und Ausschüssen berichten dem Schülerrat oder der jeweiligen Klassenschülerschaft regelmäßig über ihre Tätigkeit. Der Schülerrat kann den Schülern der Schule über seine Tätigkeit berichten.

Schulleitung und Lehrer haben dem Schülerrat und den Klassenschülerschaften die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Die Sprecher vertreten die Schüler gegenüber Lehrern, Konferenzen, Schulleitung und Schulbehörden. Schüler können Sprecher und Schülervertreter mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen.

Der Schülerrat kann sich unter den Lehrern der Schule einen oder mehrere Berater wählen. Momentan ist Frau Stöbermann eure Vertrauenslehrerin. 

Die Benutzung der Schulanlagen ist den Schülern für die Versammlungen und für die Beratungen der Sprecher und der Schülervertreter gestattet.

Für Versammlungen und Beratungen ist im Stundenplan der Schule wöchentlich eine Stunde innerhalb der regelmäßigen Unterrichtszeit freizuhalten. Während der Unterrichtszeit dürfen jährlich je vier zweistündige Schülerversammlungen und Schülerratssitzungen stattfinden; weitere Sitzungen während der Unterrichtszeit bedürfen der Zustimmung der Schulleitung. Im übrigen finden Versammlungen und Beratungen in der unterrichtsfreien Zeit statt.



Bericht über die SV Fahrt im Oktober 2011 und das Projekt  "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" Bitte hier klicken!