Schulordnung der Ferdinand-Porsche-Realschule

An unserer Schule kommen viele Menschen zusammen. Deshalb kann nicht jeder Einzelne tun, was er will. Für ein angenehmes Zusammenleben ist es notwendig, dass Schüler und Schülerinnen, Lehrkräfte und Mitarbeiter sich gegenseitig achten und rücksichtsvoll miteinander umgehen.

Das bedeutet:

 - keine Gewalt untereinander, weder mit Worten noch mit Körperkraft

 - keine Verschmutzung und Zerstörung von fremdem Eigentum

 - ein freundlicher Umgangston

 - angemessene Kleidung

 

I. Unterrichtsbeginn

Der Unterricht beginnt um 07:45 Uhr.

Pünktliches Erscheinen zu allen Stunden ist selbstverständlich. Erscheint ein Schüler ohne triftigen Grund dreimal verspätet zum Unterricht, muss er eine Stunde nachholen. Unentschuldigte Stunden werden nachgeholt.

Schüler, die zu späteren Unterrichtsstunden kommen, halten sich vor Unterrichtsbeginn in den Pausenhallen oder auf dem Schulhof auf ohne den Unterricht zu stören.

II. Unterrichts- und Pausenzeiten

Stunde Zeiten Pausen
1. 07:45 - 08:30 Uhr 5 Minuten
2. 08:35 - 09:20 Uhr 20 Minuten
3. 09:40 - 10:25 Uhr 5 Minuten
4. 10:30 - 11:15 Uhr 15 Minuten
5. 11:30 - 12:15 Uhr 5 Minuten
6. 12:20 - 13:05 Uhr 5 Minuten
7. 13:10 - 13:55 Uhr  
8. 13:55 - 14:40 Uhr  

III. Pausenregelungen

In den 5-Minuten-Pausen bleiben die Schüler im Klassenraum (Ausnahme: Unterricht in Fachräumen oder Aufsuchen der Toiletten).

Alle Klassen- und Fachräume werden zu Beginn der großen Pause von den zuletzt unterrichtenden Lehrkräften abgeschlossen.

Schüler der 10. Klassen dürfen sich während der großen Pausen jeweils in ihrem Klassenraum aufhalten. Ihnen ist dort nur zu diesem Zeitpunkt gestattet Musik in Zimmerlautstärke zu hören.

Während der Unterrichtszeit und in den Pausen dürfen die Schüler das Schulgelände nicht verlassen.

In den großen Pausen halten sich die Schüler grundsätzlich auf dem Schulhof auf. Abweichungen von dieser Regelung gibt der Schulleiter bekannt.

Sprechzeiten der Schulverwaltung für Schüler sind in der 1. großen Pause oder erfolgen nach Absprache.

 

IV. Unterrichtsschluss

Nach Unterrichtsschluss hinterlassen die Schüler die Räume in ordentlichem Zustand. Der jeweilige Klassenreinigungsdienst regelt eigenverantwortlich die Sauberkeit im jeweiligen Klassen- und Flurbereich.

In den Klassenräumen sind die Stühle hochzustellen und die Fenster zu schließen.

Die Schüler haben nach der letzten Unterrichtsstunde die Schule sofort zu verlassen.

 

V. Aufsichten

Die Schüler der 10. Klassen werden in die Pausenaufsicht einbezogen.

Die Schüler haben den Weisungen aller Beschäftigten der Schule und der Aufsicht führenden Schüler Folge zu leisten.

Verlässt ein Schüler ohne Erlaubnis das Schulgelände, erlischt die Aufsichtspflicht der Schule.

 

VI. Aus schul- und versicherungsrechtlichen Gründen ist Folgendes zu beachten:

Für in die Schule mitgebrachte Wertgegenstände und Geldbeträge ist jeder Schüler selbst verantwortlich. Die Schule übernimmt für gestohlene Wertgegenstände und Geldbeträge keine Haftung.

Das Rauchen und der Genuss von Alkohol sind in der Schule, auf dem Schulgelände einschließlich der  Eingangsbereiche sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule verboten.

Die Benutzung von Radios, Recordern, Walkmen, Handys oder Ähnlichem während der Unterrichts- und Pausenzeiten ist nicht gestattet.

In Notfällen gelten Anweisungen der Alarmpläne, die in den Klassen, Fachräumen und der unteren Pausenhalle aushängen.

Für Beschädigungen jeder Art, die Schüler vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, haften die Eltern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Jede Art von Ballspielen ist im Schulgebäude untersagt. Fußballspielen ist nur auf den Sportplätzen erlaubt.

Gefährdende Spiele haben auf dem Schulgelände und im Schulgebäude zu unterbleiben (Schneeballwerfen, Skateboardfahren, Rollerskating, Inlineskating, etc.). Gebäude, Einrichtungen und gärtnerische Anlagen des Schulkomplexes sind schonend zu behandeln und sauber zu halten.

Das Fahren mit Fahrrädern und motorisierten Zweirädern auf dem Schulgelände (einschließlich dem Fahrradhof) ist verboten.

Das Mitbringen von Streichhölzern, Feuerzeugen, Spraydosen und Ähnlichem ist untersagt.

Schulfremde dürfen sich ohne Genehmigung nicht auf dem Schulgelände aufhalten.

 

VII. Schlussbemerkung

Alle Schüler und an der Schule Beschäftigten setzen sich dafür ein, dass diese Schulordnung von den Schülern eingehalten wird. Sollte ein Schüler sich nicht an die Regeln halten, muss er mit entsprechenden  Erziehungsmaßnahmen rechnen.

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