Unterrichtsfreie Sonnabende / Ferienzeiten
An der Ferdinand-Porsche-Realschule gilt die 5-Tage-Woche, der Sonnabend ist somit unterrichtsfrei. Zu Beginn eines Schulhalbjahres wird ein Plan mit unterrichtsfreien Tagen, wichtigen Terminen und Ferienzeiten bekannt gegeben (siehe auch Rubrik "Termine dieser Homepage").
Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern
Schülerinnen und Schüler können in besonderen Fällen beurlaubt werden. Wir bitten, entsprechende Anträge rechtzeitig vorher zu stellen. Für die Teilnahme an kirchlichen Rüstzeiten sind zwei Beurlaubungen bis zu jeweils drei Unterrichtstagen möglich. Der Tag nach der Konfirmation ist für die Konfirmanden auf Antrag unterrichtsfrei.
Beurlaubungen vor und nach den Ferien
Es nehmen die Fälle zu, bei denen
Erziehungsberechtigte glauben, den Ferienbeginn oder
das Ferienende nach
eigenem Gutdünken festsetzen zu können. Die Schule wird nur noch über das
Fehlen informiert. Das verstößt
ganz eindeutig gegen die Schulbesuchspflicht. Wir haben Verständnis dafür,
dass zuweilen durch Urlaubspläne von
Unternehmen oder Betrieben Überschneidungen mit Ferienterminen vorkommen
können. Bei rechtzeitiger
Beantragung
einer Beurlaubung mit der erforderlichen Begründung wird die Schule derartige
Anträge genehmigen. Allerdings kann es
sich dabei immer nur um Ausnahmegenehmigungen handeln. Vor und nach den Ferien
dürfen Schüler nur ausnahmsweise
in den Fällen beurlaubt werden, in denen die Versagung des Urlaubs eine
persönliche Härte bedeuten würde. Ob es sich
um persönliche Härten
handelt, kann jeweils nur im Einzelfall
geprüft werden.
Daher ist es ratsam, möglichst konkret
darzulegen, wieso die Schulferien
allein für die Urlaubsplanung nicht
ausreichen.
Nach den Durchführungsbestimmungen zu § 63 des Niedersächsischen Schulgesetzes entscheidet der Schulleiter über Beurlaubungen vor und nach den Ferien.
Erkrankung von Schülern
Erkrankt ein Schüler, bitten wir um möglichst umgehende Benachrichtigung schriftlich oder telefonisch an die Klassenlehrerin, den Klassenlehrer oder an das Sekretariat. (05361-29 80 30)
Verbot des Mitbringens von Waffen usw. in Schulen
Erlass des MK vom 29. 6. 1977
Den Schülern wird verboten, Waffen jeder Art in die Schule oder zu Veranstaltungen der Schule mitzubringen. Das Verbot bezieht sich auch auf Feuerwerkskörper.