Unterrichtsfreie Sonnabende / Ferienzeiten

An der Ferdinand-Porsche-Realschule gilt die 5-Tage-Woche, der Sonnabend ist somit unterrichtsfrei. Zu Beginn eines Schulhalbjahres wird ein Plan mit unterrichtsfreien Tagen, wichtigen Terminen und Ferienzeiten bekannt gegeben (siehe auch Rubrik "Termine dieser Homepage"). 

Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern

Schülerinnen und Schüler können in besonderen Fällen beurlaubt werden. Wir bitten, entsprechende Anträge rechtzeitig vorher zu stellen. Für die Teilnahme an kirchlichen Rüstzeiten sind zwei Beurlaubungen bis zu jeweils drei Unterrichtstagen möglich. Der Tag nach der Konfirmation ist für die Konfirmanden auf Antrag unterrichtsfrei.

Beurlaubungen vor und nach den Ferien

Es nehmen die Fälle zu, bei denen Erziehungsberechtigte glauben, den Ferienbeginn oder das Ferienende nach eigenem Gutdünken festsetzen zu können. Die Schule wird nur noch über das Fehlen informiert. Das verstößt ganz eindeutig gegen die Schulbesuchspflicht. Wir haben Verständnis dafür, dass zuweilen durch Urlaubspläne von Unternehmen oder Betrieben Überschneidungen mit Ferienterminen vorkommen können. Bei rechtzeitiger 
Beantragung einer Beurlaubung mit der erforderlichen Begründung wird die Schule derartige Anträge genehmigen. Allerdings kann es sich dabei immer nur um Ausnahmegenehmigungen handeln. Vor und nach den Ferien dürfen Schüler nur ausnahmsweise in den Fällen beurlaubt werden, in denen die Versagung des Urlaubs eine persönliche Härte bedeuten würde. Ob es sich um persönliche Härten handelt, kann jeweils nur im Einzelfall geprüft werden. Daher ist es ratsam, möglichst konkret darzulegen, wieso die Schulferien allein für die Urlaubsplanung nicht ausreichen.

Nach den Durchführungsbestimmungen zu § 63 des Niedersächsischen Schulgesetzes entscheidet der Schulleiter über Beurlaubungen vor und nach den Ferien.

Erkrankung von Schülern

Erkrankt ein Schüler, bitten wir um möglichst umgehende Benachrichtigung schriftlich oder  telefonisch an die Klassenlehrerin, den Klassenlehrer oder an das Sekretariat. (05361-29 80 30)

Verbot des Mitbringens von Waffen usw. in Schulen

Erlass des MK vom 29. 6. 1977

Den Schülern wird verboten, Waffen jeder Art in die Schule oder zu Veranstaltungen der Schule mitzubringen. Das Verbot bezieht sich auch auf Feuerwerkskörper.